Allgemeine Geschäftsbedingungen


Riek, direkt Marketing
Hinter den Höfen 75
31542 Bad Nenndorf
Tel.: +49 (0) 16 35 60 75 76
Stand: Juni 2018

I. Rahmenbedingungen für alle Leistungen:

Adressenlieferungen, Adressenvermittlung, Online-Dienstleistungen, Bereinigung von Kundenbeständen und Informationsanreicherung, Auftragsdatenverarbeitung, Lettershop-Leistungen, Herstellung von Werbemitteln, Agenturleistungen

1. Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und Angebote von Riek, direkt Marketing erfolgen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die Riek, direkt Marketing nicht ausdrücklich anerkennt, sind für Riek, direkt Marketing unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Vertragsabschluß
2.1 Leistungen erbringt Riek, direkt Marketing ausschließlich für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit der Auftragsbestätigung von Riek, direkt Marketing bzw. mit Ausführung des Auftrages zustande. Die vorhergehenden Angebote sind freibleibend.
2.2 Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Riek, direkt Marketing.
2.3 Vertragsgegenstand sind die vereinbarten Leistungen und nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
2.4 Riek, direkt Marketing behält sich alle Rechte an den Angebotsunterlagen und hierin enthaltener Ideen vor. Sie dürfen Dritten in unveränderter oder geänderter Form ohne Zustimmung von Riek, direkt Marketing, nicht zugänglich gemacht werden.

3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts Anderes vermerkt ist, sind diese Preise Nettopreise. Verpackung, Portokosten, Transportversicherung, Zollgebühren sowie auch die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet.
3.2 Riek, direkt Marketing kann jederzeit Vorauszahlung verlangen oder erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen.
3.3 Rechnungen und Teilrechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig.
3.4 Durch die Bezahlung werden alle Ansprüche an Riek, direkt Marketing für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen abgegolten.
3.5 Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Zinsen, in Höhe von sechs Prozentpunkten über Basiszinssatz nach § 247 Absatz 1 BGB, zu zahlen. Riek, direkt Marketing kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
3.6 Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist. Daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung gehen zu seinen Lasten. Verzugszinsen können auch in diesem Fall berechnet werden. Riek, direkt Marketing geht davon aus, dass der Kunde seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf verlängert.
3.7 Gerät der Kunde mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, ist Riek, direkt Marketing berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen oder gegebenenfalls offene Lieferungen bis zum Ausgleich offener Rechnungen auszusetzen.

4. Lieferung
4.1 Die Lieferung der Daten durch Riek, direkt Marketing erfolgt ausschließlich zur eigenen Nutzung durch den Kunden bzw. durch mit dem Kunden in einer vertraglichen Beziehung (Auftragsdatenverarbeitung) stehenden Unternehmen. Die Weitergabe der Daten an Dritte darf, soweit rechtlich zulässig, nur mit vorheriger Zustimmung von Riek, direkt Marketing erfolgen. Die gewerbliche Durchführung von Adressabgleichen, Adressvermietungen und Datenanreicherungen unter Nutzung der von Riek, direkt Marketing gelieferten Daten bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung von Riek, direkt Marketing.
4.2 Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person oder Anstalt und sind die Termine zu denen die Lieferung frühst möglich erfolgen kann. Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. den aktuell gültigen Firmenpublikationen und ist grundsätzlich unverbindlich.
4.3 Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (Änderungswünsche, Ausbleiben eventuell vereinbarter Vorkasse oder Anzahlungen, verspätete Lieferung oder Rücksendung von Materialien), verzögern sich die Liefertermine entsprechend und entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht.
4.4 Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Krieg, unverschuldetes Unvermögen auf Seite von Riek, direkt Marketing oder auf der Seite der Vorlieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Vom Eintritt der Störung ist der Auftraggeber in angemessener Weise zu informieren. Ist das Ende nicht absehbar oder dauert länger als drei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Schadenersatz und Haftungsbeschränkung
Riek, direkt Marketing übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der gelieferten Adressen und/oder Informationen. Die von Riek, direkt Marketing zur Verfügung gestellten Daten und Informationen stammen teilweise von Riek, direkt Marketing und teilweise von Kooperationspartnern.
5.1 Riek, direkt Marketing haftet bei Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung oder bei unerlaubter Handlung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Personen und Unternehmen, die durch Riek, direkt Marketing mit der Erfüllung des Auftrages beauftragt werden.
5.2 Eine Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Verlangt der Kunde in Fällen, in denen Riek, direkt Marketing die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, Verzug oder eine schlechte Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen entsteht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil) geltend machen.
5.3 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Daten schriftlich gegenüber Riek, direkt Marketing geltend gemacht werden. Eine Verletzung der Anzeigepflicht führt zum Ausschluss der Gewährleistung. Im Falle von Mängeln hat der Kunde zunächst das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bleiben unberührt.
5.4 Fehler bei denen Riek, direkt Marketing bzw. deren Erfüllungsgehilfen ein Verschulden zur Last fällt, werden von Riek, direkt Marketing, soweit möglich, kostenlos berichtigt. Ist eine Berichtigung nicht möglich, so ist die Haftung von Riek, direkt Marketing auch hier bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den Auftrag begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, soweit Riek, direkt Marketing bzw. deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Beanstandungen wegen fehlerhaften Leistungen sind Riek, direkt Marketing nach Kenntnisnahme durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. In jedem Falle ist Riek, direkt Marketing die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen.
5.5 Bei allen weiteren Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit diese in den vorliegenden Bedingungen nicht geregelt sind, haftet Riek, direkt Marketing stets nur, soweit Riek, direkt Marketing bzw. deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

6. Versand
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. Datenschutz
7.1 Riek, direkt Marketing weist die Auftraggeber darauf hin, dass grundsätzlich Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und verwendet werden dürfen. Insbesondere weist Riek, direkt Marketing ausdrücklich auf die Belehrungs­pflicht hinsichtlich des Widerspruchsrechts und der Beachtung der Vorschriften der EU-DSGVO hin.
7.2 Erfolgt die Übergabe der Daten zur Weiterverarbeitung an einen Auftragsdatenverarbeiter, ist dieser auf die Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie der vereinbarten Nutzungsbedingungen zu verpflichten.
7.3 Die Bereitstellung von Telefonnummern ersetzt nicht die Zustimmung des jeweiligen Verbrauchers. Das Risiko einer Abmahnung trägt insoweit der Auftraggeber und stellt Riek, direkt Marketing im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei.
7.4 Im Falle der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, die von dem Mieter verschuldet sind, verpflichtet sich der Mieter, Riek, direkt Marketing im Innen- und soweit möglich im Außenverhältnis auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und Riek, direkt Marketing alle entstehenden Schäden – einschließlich etwaiger Bußgelder sowie angemessener Kosten der Rechtsverteidigung – zu ersetzen.

8. Eigentumsvorbehalt / Verwendungsvorbehalt
Die gelieferten Adressen/Informationen/Dienstleistungen dürfen erst nach Zahlung des Rechnungsbetrages gemäß den vereinbarten Nutzungsbedingungen verwendet werden und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Riek, direkt Marketing.
Anschriften von Personen, die auf die Werbung des Mieters bestellen oder Angebote abfordern, gehen in dessen Eigentum über. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für Anschriften von Teilnehmern an Gewinnspielen, Preisausschreiben oder ähnlichen Veranstaltungen. Hierfür ist eine besondere Vereinbarung zu treffen. Die Eigentums-/Urheberrechte an den vom Adresseigner generierten Adressen und Daten verbleiben ansonsten beim Adresseigner.

9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von Riek, direkt Marketing in 31542 Bad Nenndorf.
Gerichtsstand ist der Sitz von Riek, direkt Marketing.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

II. Spezifische Riek, direkt Marketing-Leistungen
Soweit in diesen AGB von der „Adresse“ gesprochen wird, wird davon ausgegangen, dass hierunter sowohl die Privatadresse als auch die Firmenadresse erfasst wird. Die Privatadresse besteht aus folgenden Adressbestandteilen: Vorname, Name, Titel, Anrede, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Die Firmenadresse besteht aus Firmenname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort; mit Ansprechpartner; Vorname, Name, Titel und Anrede. Unter „Daten“ werden harte und statistische Informationen zum räumlichen Umfeld oder Charakteristika der Adresse verstanden.
1. Adresslieferungen
1.1 Preisberechnung, Mehr – oder Minderlieferung
Der Mindestpreis für jeden Auftrag beträgt 1.000 €, sofern nicht gesondert angegeben. Ein Mehrpreis ist zu zahlen bei vereinbarter Mehrfach- oder Dauernutzung von Adressen. Bei den Adressgruppen sind die Stückzahlen aufgrund laufender Aktualisierung hinsichtlich Zu- und Abgänge nicht konstant. Riek, direkt Marketing liefert stets die letzte vorliegende Adressenstückzahl. Eine hierdurch bedingte branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung (von maximal 10%) kann eine Preisänderung gemäß der Preisliste zur Folge haben, es sei denn, dass diese dem Auftraggeber im Einzelfalle unzumutbar ist.
1.2 Haftung
Basierend auf die unter 1.1 genannten Veränderungsprozessen und der Tatsache, dass bereits die Datenquellen fehlerhafte Informationen enthalten können, übernimmt Riek, direkt Marketing keine Gewähr für die postalische und sonstige Korrektheit und Vollständigkeit der gelieferten Adressen und Daten.
Weiterhin haftet Riek, direkt Marketing auch nicht dafür, dass der Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich ausgibt, oder wofür er ausgegeben wird. Retouren (Sendungen mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) sind demzufolge trotz ständiger Pflege der Adressen unvermeidbar. Riek, direkt Marketing übernimmt keine durch Retouren entstandene Kosten.
1.3 Gewährleistung
Handelt es sich um Adressen mit Telefonnummern und ist unter der angegebenen Rufnummer der Teilnehmer nicht mehr erreichbar, hat dies der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist unter der Angabe der jeweiligen Adressnummer anzuzeigen.
Im Falle sonstiger Beanstandungen muss der Kunde die gesamte Adresslieferung, auf seine Gefahr zur Überprüfung Riek, direkt Marketing zur Verfügung stellen.
1.4 Verwendung der Adressen, Vertragsstrafe
1.4.1 Alle gelieferten Adressen dürfen vom Kunden nicht häufiger benutzt werden, als vertraglich vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen die gelieferten Adressen nur einmal für eine adressierte Werbeaktion verwandt werden.
1.4.2 Beabsichtigt der Kunde eine Mehrfachnutzung der Adressen, bedarf es hierzu einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung in der die Häufigkeit und der Zeitraum der Nutzung anzugeben sind. Beabsichtigt der Kunde eine dauernde Nutzung oder den Kauf der Adressen ist ein gesonderter Vertrag abzuschließen. Im Rahmen des Kaufverhältnisses ist es dem Kunden gestattet, die Adressen zeitlich unbeschränkt für eigene Werbezwecke beliebig oft zu nutzen.
1.4.3 Die Veräußerung oder Überlassung an Dritte sowie die Nutzung für weitere Werbeaussendungen, sei es durch Vervielfältigung, Übertragung, Abschreiben, Fotokopieren oder durch Übernahme auf Datenträger, ist ebenso wie eine Verbundwerbung unzulässig. Die Beachtung dieser Vereinbarung überprüft Riek, direkt Marketing dadurch, dass in jeder Adresslieferung Kontroll-Adressen und bei den Telefonnummern auch Kontrollnummern enthalten sind.
1.4.4 Eine Übernahme der angemieteten Adressen in den kundeneigenen Datenbestand ist nur dann zulässig, wenn der Konsument mit dem Kunden in Kontakt getreten ist.
1.4.5 Der Auftraggeber ist nicht befugt, die gelieferten Adressen in irgendeiner Form über eine kurzfristige Speicherung zur Erfolgskontrolle von maximal sechs Monaten nach Postauslieferung hinaus zu speichern oder in anderer Form sonst aufzubewahren. Die Löschung, d.h. die ersatzlose Vernichtung der Adressen und Daten, muss Riek, direkt Marketing schriftlich bestätigt werden.
1.4.6 Die Übermittlung einer Adresse mit Telefonnummer und/oder Email-Adresse durch den Adresseigner bedeutet nicht, dass die betreffende Unternehmung / Person mit einer elektronischen oder telefonischen Ansprache zu Werbezwecken einverstanden ist. Riek, direkt Marketing weist ausdrücklich darauf hin, dass unaufgeforderte elektronische oder telefonische Werbeaktionen bei Verbrauchern unzulässig sind. Das Risiko einer eventuellen Abmahnung trägt der Kunde.
1.4.7 Der Kunde hat Riek, direkt Marketing für jeden schuldhaften Verstoß gegen die aus dieser Ziffer 1.4 folgenden Verpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Entgeltes, das für die Gesamtlieferung zu zahlen war, in welcher auch die vertragswidrig verwandte Anschrift mit oder ohne Telefonnummer enthalten war, zu zahlen. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse oder Kontrollrufnummer. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Riek, direkt Marketing ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist die Vertragsstrafe auf den tatsächlich entstandenen Schaden anzurechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs aufgrund der gleichen Pflichtverletzung bleibt unberührt, wobei in diesem Fall die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.

2. Adressvermittlung
Riek, direkt Marketing ist berechtigt, nach eigener Wahl die Leistungen ganz oder teilweise durch den Einsatz qualifizierter Dritter erbringen zu lassen. Riek, direkt Marketing vermittelt auch als Werbedienstleister (Broker bzw. Makler) Adresskollektionen für Werbezwecke. Sofern Riek, direkt Marketing solche Vermittlungsleistungen erbringt, gelten die nachfolgenden Bedingungen, sofern sie gesonderte Sachverhalte regeln. Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bedingungen für Adresslieferungen.
2.1 Verhältnis Riek, direkt Marketing – Adresseigentümer – Adressnutzer
Der Adresseigentümer verfügt über Adresslisten, die für Direktwerbeaussendungen interessant sein können. Riek, direkt Marketing verfügt als Makler über vielfältigste Kontakte zu Firmen, die derartige Adresslisten zu Werbezwecken „anmieten“ (Nutzer). Die Nutzer erhalten die Adresslisten nicht in körperlicher Form. Sie können lediglich an einen Auftragsverarbeiter geliefert werden, bleiben aber somit weiterhin im Herrschaftsbereich des Adresseneigentümers. Bei dieser Tätigkeit kann sich Riek, direkt Marketing der Dienste Dritter bedienen. Riek, direkt Marketing ist jedoch berechtigt, die Adressen im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen in den Herrschaftsbereich des Mieters zu überstellen, wenn die ausdrückliche Zustimmung hierfür seitens des Eigentümers vorliegt. Riek, direkt Marketing wird vor jedem Vertragsabschluß mit dem Mieter beim Eigentümer die Zustimmung zum Vertragsabschluß einholen. Dies gilt auch dann, wenn der Eigentümer seine Adressbestände Riek, direkt Marketing treuhändlerisch überstellt hat.
2.2 Vertragsabschluß
Der Eigentümer beauftragt Riek, direkt Marketing mit der Vermietung von Adresslisten zu Werbezwecken. Entsprechend ist Riek, direkt Marketing berechtigt, namens und im Auftrage des Adresseigentümers Adressmietverträge anzubahnen. Für diesen Zweck ist der Eigentümer damit einverstanden, dass Riek, direkt Marketing im Rahmen ihrer üblichen Werbung darauf hinweist, dass sie über die vom Eigentümer überlassenen Adress-Stämme verfügen kann. Riek, direkt Marketing ist in jedem Einzelfall bevollmächtigt, den Eigentümer beim Abschluss der Verträge mit den Adressnutzern über die Vermietung von Adressen zu vertreten. Der Adressnutzer akzeptiert, dass der Vertrag unmittelbar zwischen Adresseigentümer und ihm zustande kommt. Der Adressnutzer ist auch damit einverstanden dass der Adresseigentümer ohne Angabe von Gründen den Vertragsschluss verweigern kann. Nur auf ausdrückliche Nachfrage des Adressnutzers wird dem Adressnutzer Name und Adresse des Listeneigentümers mitgeteilt.
2.3 Pflichten des Eigentümers gegenüber dem Nutzer
2.3.1 Teillieferungen für Testzwecke
Kommt der Vertrag zustande, erklärt sich der Eigentümer bereit, für Testzwecke auch Teilmengen ab 5.000 Stück zu liefern. Wird zu Testzwecken ein Querschnitt aus der Adressliste verlangt, so hat der Eigentümer darauf zu achten, dass dieser Querschnitt repräsentativ für die Gesamtliste ist. Mit der Genehmigung zum Test erklärt sich der Eigentümer einverstanden, seine Adressen auch für ein gleiches Hauptmailing zur Verfügung zu stellen.
2.3.2 Rücktrittsrecht des Nutzers
Der Adresseigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass der Adressmieter dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn nach Vertragsschluss, aber vor Aussendung der entsprechenden Adressen, Verhältnisse beim Mieter eintreten, die die Verwendung der Adressen durch ihn als unzumutbar erscheinen lassen, zum Beispiel dadurch, dass die Adressen infolge der eingetretenen Umstände dem Mieter keinen Nutzen mehr bringen können. In diesem Falle, der jeweils vom Adressnutzer einzeln belegt und dargelegt werden muss, hat der Vermieter nur Anspruch auf Ersatz der bei ihm entstandenen technischen Kosten. Die Provision des Maklers wird in diesem Falle nicht fällig.
2.4 Pflichten des Eigentümers gegenüber Riek, direkt Marketing
Der Eigentümer verpflichtet sich, Riek, direkt Marketing ausreichend und nach bestem Wissen über das anzubietende Adressmaterial, insbesondere über die Qualität (Retourenanfälligkeit etc.) zu informieren. Der Eigentümer bevollmächtigt Riek, direkt Marketing, die ihm in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Angaben zu verwenden, deren Richtigkeit der Eigentümer zu verbürgen hat, soweit nicht durch Zusätze wie „circa“ und „ungefähr“ aus den Angaben des Eigentümers hervorgeht, dass es sich um Schätzungen handelt. Schätzungen sind vom Eigentümer jedoch ebenfalls nach bestem Wissen vorzunehmen.
Riek, direkt Marketing erbringt die Leistung für den Kunden als Auftragsverarbeiter nach der datenschutzkonformen Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO also im Rahmen einer weisungs­gebundenen Datenverarbeitung im Umfang der im Einzelauftrag vereinbarten Nutzungsrechte. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Verarbeitung und Nutzung sowie die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung) verbleibt bei dem Eigentümer, dessen Datenbestand von Riek, direkt Marketing im Rahmen der Datenverarbeitung eingesetzt wird.
2.5 Pflichten von Riek ,direkt Marketing gegenüber dem Eigentümer
Der Eigentümer erhält Auskunft darüber, wer die Adressen mietet. Er ist berechtigt, die Vermietung seiner Adressen an Interessenten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Vermietung der Adressen kann davon abhängig gemacht werden, ob ein Muster der Werbesendung genehmigt wird. Außerdem ist der Eigentümer berechtigt, durch Kontrolladressen die rechtmäßige Verwendung der Anschriften zu kontrollieren. Eine evtl. verwirkte Vertragsstrafe hat der Eigentümer jedoch im eigenen Namen gegenüber dem Adressnutzer geltend zu machen.
2.6 Pflichten des Nutzers gegenüber dem Eigentümer
Die Anmietung erfolgt nach den Kriterien der Auftragsbestätigung. Im Falle vertragswidriger Nutzung des zur Verfügung gestellten Adressmaterials wird eine Vertragsstrafe verwirkt analog den in diesen Bedingungen unter II.1.4.7 niedergelegten Bedingungen. Beauftragt der Mieter ein drittes Unternehmen mit der Weiterverarbeitung der Adressen, so hat er dieses auf die Einhaltung der EU-DSVGO hin zu verpflichten. Für jeden Fall des Missbrauchs trägt der Mieter die volle Haftung.
Soweit ein weiterer Listbroker das Nutzungsrecht von Riek, direkt Marketing erhält, kann dieser statt des Werbetreibenden als Auftragsverarbeiter nach den Regelungen dieser Ziffer tätig werden.
Riek, direkt Marketing räumt dem Werbetreibenden das nicht-ausschließliche und nicht-übertragbare Recht ein, die vom Einzelauftrag umfassten Adressen und Daten für die Durchführung der vereinbarten Werbung zu nutzen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, dürfen die Adressen und Daten nur für die Werbung und nicht für Verbundwerbung verwendet werden. Außerdem ist der Werbetreibende nicht berechtigt, der eigenen Werbung fremdes Werbematerial beizufügen. Der Inhalt und die Gestaltung des Werbung ist auf Wunsch vom Listeigner vor der Versendung abzustimmen.
Der Werbetreibende trägt die alleinige Verantwortung für die Erstellung der Werbung und die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der überlassenen Adressen und Daten im Rahmen der Werbung.
2.7 Zahlung
Riek, direkt Marketing ist namens und im Auftrag des Adresseigentümers gegenüber dem Nutzer zum Inkasso berechtigt. Der Eigentümer stellt die Rechnungen für die Vermietung der Adressen auf den Makler aus. Riek, direkt Marketing zahlt vorbehaltlich des Zahlungseingangs des Rechnungsbetrages des Adressnutzers an den Eigentümer nach eigener Wahl innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzug. Zum Einzug des Rechnungsbetrages tritt der Eigentümer an Riek, direkt Marketing alle diesbezüglichen Rechte ab. Riek, direkt Marketing nimmt die Abtretung an.
2.8 Weitere Vertragsverhältnisse Riek, direkt Marketing – Mieter
Werden über die Adressvermittlung hinaus weitere Dienstleistungen von Riek, direkt Marketing für den Mieter erbracht, so werden diese als Auftragsarbeit angesehen, so dass diesbezüglich ein Vertragsverhältnis zwischen Riek, direkt Marketing -und dem Mieter zustande kommt. Bei der Erbringung dieser Dienstleistung ist Riek, direkt Marketing berechtigt, sich der Dienste Dritter zu bedienen. Im übrigen gelten für diese Dienstleistungen die jeweils entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Riek, direkt Marketing.
2.9 Haftung von Riek, direkt Marketing:
Riek, direkt Marketing haftet als Makler nicht für mit Mängeln behaftete Adressen und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Eigentümer gemachten Angaben und Zusicherungen. Evtl. Regressansprüche sind vom Adressmieter unmittelbar gegenüber dem Adresseigentümer geltend zu machen. Ausdrücklich erkennen Adressnutzer und Adresseigentümer diese Regelung an und verpflichten sich im direkten Verhältnis evtl. Schadensersatzansprüche zu regulieren.

3. Herstellung von Werbemitteln
3.1 Bei der Herstellung von Werbemitteln können handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Im übrigen haftet der Kunde allein dafür, dass der Inhalt der Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen sowie Urheberrechte verstößt.
3.2 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der Lieferung, sind innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach Anlieferung oder Postauflieferung bei Riek, direkt Marketing zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch Riek, direkt Marketing zu gewährleisten. Versteckte Mängel müssen Riek, direkt Marketing unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden.
3.3 Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
3.4 Riek, direkt Marketing haftet nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, dass Riek, direkt Marketing oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

4. Postfertigmachen von Werbesendungen (Lettershop-Leistungen)
4.1 Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbe-Aussendungen erfolgt durch Riek, direkt Marketing in branchenüblicher Weise.
4.2 Anfallende Portokosten werden von Riek, direkt Marketing als Portopauschale angefordert und müssen spätestens drei Tage vor dem Postauflieferungstermin einem der Konten von Riek, direkt Marketing unter Angabe des Verwendungzwecks unwiderruflich gutgeschrieben sein. Vor Zahlungseingang ist Riek, direkt Marketing zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren, ggf. auch Nachforderungen der Post wegen Gewichtsüberschreitungen, werden nach Auftragsbeendigung in einer Portoendabrechnung mit der Portopauschale verrechnet.
4.3 Materialbestellungen
4.3.1 Vom Kunden zu beschaffende Materialien (z.B. Drucksachen) sind Riek, direkt Marketing in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Die Materialien werden bei Riek, direkt Marketing weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auftragsdifferenzen und Rückverlusten, z.B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5% erforderlich.
4.3.2 Der Kunde haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter z.B. Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde hat Riek, direkt Marketing von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
4.3.3 Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm beigestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der beigestellten Materialien befreit Riek, direkt Marketing von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit beigestellter Materialien berechtigt Riek, direkt Marketing, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.
4.3.4 Restmaterial von Werbeaussendungen wird von Riek, direkt Marketing nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Restemeldung etwas anderes bestimmt. Die Rücksendung von Restematerial und auch von Druckvorlagen, Manuskripten, Unterlagen sowie anderer vom Kunden gelieferten Gegenstände erfolgt unfrei. Die Versandgefahr trägt der Kunde.
4.3.5 Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haftet Riek, direkt Marketing nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellten Materials haftet Riek, direkt Marketing nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.

5. Datenverarbeitung
5.1 Werden Adressen und Daten nach vereinbarten Merkmalen im Auftrag EDV- mäßig bereinigt, so dürfen die später bei einem Abgleich des geänderten Adressmaterials bekannt gemacht werden Informationen und Vermutungen nicht für weitere EDV-Verarbeitung verwertet und auch Dritten nicht bekannt gemacht werden. Bei Verstoß gegen die vorbezeichneten Pflichten ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag verpflichtet. Die Geltungsmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt, wobei die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.
5.2 Riek, direkt Marketing verarbeitet die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis notwendigen und der bekannt gegebenen persönlichen Daten des Kunden mittels EDV. Der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich seine Einwilligung. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird Riek, direkt Marketing die Daten löschen, soweit nicht weitere Speicherungen zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen der Riek, direkt Marketing notwendig sind.
5.3 Bereinigung- und Korrektur von Kundenbeständen
Die Korrektur oder Löschung von fehlerhaften Kundenanschriften erfolgt auf Basis der Riek, direkt Marketing zur Verfügung stehenden aktuellsten Referenzdateien und Programme. Fehler können auf Grund der genannten Fluktuationen der Adressen, sowie der marktüblichen Einschränkungen der EDV-technischen Verfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die Referenzierung und die Informationsergänzung unterliegt den in 5.3. genannten Einschränkungen.

6. Online-Maßnahmen
Riek, direkt Marketing bucht Werbeflächen auf Internetseiten und in Newsletter- und Email-Listen von ausgewählten Partnerunternehmen. Die Beauftragung von Subunternehmern lässt die vertraglichen Pflichten von Riek, direkt Marketing gegenüber dem Werbetreibenden unberührt.
Der Partner sichert zu, dass er im Rahmen der Kampagne in seinem Verantwortungsbereich weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt.
Der Werbetreibende sichert zu, dass Werbemittel, die im Zusammenhang mit der Kampagne stehen, nicht im Umfeld von oder im Zusammenhang mit Inhalten verwendet werden, die pornographischer oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßender, implizit oder explizit sexuell anzüglicher, gewaltverherrlichender, persönlichkeitsrechtsverletzender, bedrohender, beleidigender, belästigender, verleumderischer, betrügerischer, vulgärer, obszöner, hasserregender, links- oder rechtsextremistischer Natur sind oder die zum Verstoß gegen Gesetze auffordern oder anstiften.
Die im Rahmen der Kampagne zu verwendenden Werbemittel werden vom Werbetreibenden in dem vereinbarten Format bereitgestellt, so dies nicht anders vereinbart ist. Der Partner darf die Werbemittel ausschließlich im Rahmen der Kampagne verwenden. Der Partner ist nicht berechtigt, die Werbemittel ohne Rücksprache zu verändern, ist allerdings berechtigt, die Verwendung der bereitgestellten Werbemittel zu untersagen. Der Partner ist verpflichtet, die Werbemittel unverzüglich nach Mitteilung von der Änderung oder Verwendungsuntersagung, nur noch in der geänderten Fassung bzw. gar nicht mehr zu verwenden.
6.1 Standalone-Emails mit Permission Adressen
Die Planung und Durchführung der Kampagne wird nach der Zusendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung und des Creatives erfolgen unter Vorbehalt der endgültigen Freigabe durch den Partner. Die Vorlaufzeit für eine Email-Marketing-Kampagne beträgt in der Regel 5 Werktage.
6.1.1 Insbesondere sichert der Partner zu, dass jeder Adressat, der im Rahmen der Kampagne mit Werbe-Emails kontaktiert wird, eine wirksame und nachweisbare Einwilligung in den Empfang der jeweiligen Werbe-Email abgegeben hat, dass alle Werbe-Emails einen Link bzw. eine sonstige Kontaktmöglichkeit enthalten, mittels derer der Adressat seine Einwilligung widerrufen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen und dass ein Adressat spätestens ab drei Werktage nach dem Widerruf keine weiteren Emails erhält, dass jede Werbe-Email ein Impressum entsprechend § 5 TMG mit Informationen zum Absender enthält und dass weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Werbe-Email verschleiert oder verheimlicht werden.
6.1.2 Der Werbetreibende erhält von Riek, direkt Marketing das vom Partner erstellte Email-Template bzw. sonstige zu erstellende Vorlagen ein einfaches (nicht unterlizenziertes und nicht übertragbares), auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages und auf die Nutzung im Rahmen der durchgeführten Dienstleistungen beschränktes Nutzungsrecht.
6.1.3 Die Vergütung für TKP-Kampagnen stellt Riek, direkt Marketing nach Leistungserbringung und vor Übersendung des ausführlichen Reportings in Rechnung. Diese Rechnung ist ohne Abzug sofort fällig.
6.2 Einkauf Media
Es werden folgende Kampagnen- und Vergütungsmodelle unterschieden:
TKP: Vergütung nach der Anzahl versendeter Emails an Permission-Newsletter- und Permission-Email-Listen des Partners. Der angegebene Preis bezieht sich auf jeweils 1.000 gebuchte und versendete Emails. Bounces werden nicht vergütet.
CPC (Cost per Click): Vergütung nach der Anzahl der durch den Partner generierten Clicks auf einen vorgegebenen Link zu einer Internetseite eines Kunden oder zu einer Internetseite von Riek, direkt Marketing. Bei CPC-Kampagnen werden wiederholte Clicks desselben Nutzers innerhalb kurzer Zeit und durch automatische Vorrichtungen (Clickgeneratoren) erzeugte Clicks nicht vergütet.
CPL (Cost per Lead): Vergütung nach der Anzahl der durch den Partner generierten Registrierungen. Eine Registrierung kommt zustande, wenn ein Nutzer abgefragte Daten vollständig in ein Webformular einträgt, eine vordefinierte Erklärung abgibt und, so nicht vertraglich anders vereinbart, seine Registrierung in einer Double-Opt-In-Begrüßungs-Email bestätigt. Dubletten (bereits registrierte Nutzer) und fehlerhafte Datensätze (bspw. Datensätze mit falschen Nutzerdaten) werden nicht vergütet.
CPO (Cost per Order): Vergütung nach der Anzahl der durch den Partner generierten Aufträge. Ein Auftrag kommt zustande, wenn ein Nutzer einem Kunden von Riek, direkt Marketing einen Auftrag erteilt und diesen nicht widerruft.
6.2.4 Innerhalb von 5 Werktagen nach Versand von TKP-Kampagnen wird dem Kunden ein ausführliches Reporting, das die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung zweifelsfrei beweist, zur Verfügung gestellt (Klick- und Öffnungsraten). Einwände gegen dieses Reporting müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls gilt das Reporting als Berechnungsgrundlage als anerkannt. Auf Basis des Reportings stellt der Partner eine Rechnung.
6.2.5 Eine Veröffentlichung der bereitgestellten Werbemittel darf nur nach einer expliziten Freigabe nach Zusendung einer Test-Email durch den Partner erfolgen. Sollte das tatsächlich versendete Werbemittel von dem freigegebenen Werbemittel abweichen, ist nach Wahl vom Partner entweder nochmals ordnungsgemäß zu versenden oder es entfällt der Vergütungsanspruch.
6.2.6 Der Partner stellt Riek, direkt Marketing auf erstes Verlangen hinsichtlich sämtlicher Verluste, Schäden und Kosten (einschließlich Rechtsberatungsgebühren und Auslagen der von Riek, direkt Marketing beauftragten Anwälte) frei, die Riek, direkt Marketing durch eine schuldhafte Verletzung rechtlicher Bestimmungen bzw. dieser AGB und der gegebenen Zusicherungen durch den Partner entstehen, und zwar auch insoweit Riek, direkt Marketing augrund einer außerordentlichen Kündigung eines Kunden aufgrund eines regelwidrigen Verhaltens des Partners Gewinne entgehen und insoweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren.
6.2.7 Der Vertrag läuft bis zu dem vereinbarten Vertragenddatum bzw. bis die vertraglich vereinbarte Leistung erfüllt ist. Unabhängig davon ist Riek, direkt Marketing berechtigt, im Falle einer außerordentlichen Kündigung der Kampagne durch den Kunden oder Partner die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten. Ein Anspruch auf eine Mindestlaufzeit oder Mindestanzahl besteht nicht.
6.2.8 Der Inhalt des Auftrages/Vertrages und sonstige vertrauliche Informationen sind von dem Partner streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten gegenüber nur offen gelegt werden, soweit dies rechtlich zwingend erforderlich ist. Nicht als vertrauliche Informationen gelten jedoch solche Informationen, die dem Partner nachweislich bereits vor Beginn der Vertragsverhandlungen bekannt waren oder vor oder nach Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt geworden sind, ohne dass der Partner dies zu vertreten hätte.

7. Geheimhaltung
Riek, direkt Marketing ist Dritten gegenüber bezüglich Inhalt und Umfang der für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen und der vom Auftraggeber erhaltenen Daten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Riek, direkt Marketing ist nicht berechtigt, Informationen, die im Rahmen einer Auftragsabwicklung zugänglich gemacht wurden, Dritten zu überlassen.

8. Sonstiges
Alle von den o.g. Bedingungen abweichenden Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Sollte eine der o.g. Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.

 

 

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